Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Bereitstellung von Gesundheitsleistungen durch City Clinic, s.r.o.

/ im Folgenden als “AGB” bezeichnet /

1. Eröffnungsklausel

1.1 Die Firma City Clinic s.r.o., eingetragener Sitz in Prievozská 14, 821 09 Bratislava IČO: 47347023 DIČ: 2120158777 eingetragen im Handelsregister des Bezirksgerichts Bratislava I Sec. Ltd. Ordner Nr. 91176 / B ist ein Gesundheitsdienstleister (im Folgenden als “Anbieter” bezeichnet). Der Patient ist in den AGB (Absatz 1.3, f der AGB) (im Folgenden als „Patient“ bezeichnet) detailliert angegeben. Diese AGB regeln die Vertragsbeziehungen und definieren die Rechte und Pflichten zwischen dem Anbieter und dem Patienten.

Begriffe und Beziehungen, die nicht durch die Vereinbarung und diese AGB geregelt sind, haben die Bedeutung, die ihnen durch gültige und wirksame gesetzliche Vorschriften im Bereich der Gesundheitsversorgung und damit verbundener Tätigkeiten sowie durch andere gesetzliche Vorschriften, die Teil der Rechtsordnung der Slowakischen Republik sind, zugewiesen wurde .

Die AGB regeln das Rechtsverhältnis des Gesundheitswesens in einem Rahmen. Das Rechtsverhältnis des gesamten Gesundheitswesens ist Gegenstand der gesetzlichen Regelung des Gesetzes Nr. 576/2004 Slg. über das Gesundheitswesen, Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Erbringung von Gesundheitsleistungen und über Änderungen bestimmter Gesetze in der jeweils gültigen Fassung (im Folgenden als „Gesundheitsgesetz“ bezeichnet). In diesen AGB sind Bestimmungen zur Bereitstellung von Gesundheitsleistungen enthalten, insbesondere zur Veranschaulichung der Position des Patienten und zur Klärung seiner Rechte und Pflichten bei der Bereitstellung von Gesundheitsleistungen gemäß den oben genannten Gesetzen und der zulässigen Regulierung des Verhältnisses zwischen der Anbieter und der Patient.

1.2 Gesundheitsdienstleister

City Clinic s.r.o. (im Folgenden als „City Dental Clinic“ oder „Provider“ bezeichnet) ist ein Gesundheitsdienstleister mit Sitz in Prievozská 14, 821 09 Bratislava, ID-Nummer: 47347023, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: 2120158777, eingetragen im Handelsregister des Bezirksgerichts von Bratislava I, Sec. Ltd. Ordner Nr. 91176 / B, gemäß der von der zuständigen Behörde gemäß Gesetz Nr. 578/2004 Coll. zu Gesundheitsdienstleistern, Beschäftigten im Gesundheitswesen, Berufsverbänden im Gesundheitswesen und zu Änderungen bestimmter Gesetze in der jeweils gültigen Fassung (im Folgenden als „Gesetz über Gesundheitsdienstleister“ bezeichnet).

1.3 Für die Zwecke dieser AGB haben die folgenden Begriffe folgende Bedeutung:

a) Gesundheitswesen ist eine Reihe von Arbeitsaktivitäten, die von Angehörigen der Gesundheitsberufe durchgeführt werden, einschließlich der Bereitstellung von Medikamenten. Die Gesundheitsversorgung wird vom Anbieter in dem Umfang erbracht, der gemäß der entsprechenden Genehmigung für die Bereitstellung der Gesundheitsversorgung erforderlich ist, die dem Anbieter von der zuständigen Behörde und Verwaltung der Slowakischen Republik erteilt wurde.

b) Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Erbringung von Gesundheitsleistungen sind Dienstleistungen, die in den Bestimmungen von Gesetz 13 des Gesundheitsgesetzes aufgeführt sind.

c) Die medizinische Leistung ist eine umfassende Tätigkeit eines Arztes, die die Grundeinheit der Gesundheitsversorgung darstellt.

d) Die medizinische Dokumentation besteht aus einer Reihe von Daten zum Gesundheitszustand einer Person, zur Gesundheitsversorgung und zu Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Gesundheitsversorgung für diese Person.

e) Der medizinische Zustand ist der physische und psychische Zustand des Patienten mit all seinen Diagnosen, einschließlich angeborener Krankheiten und Allergien gegen bestimmte Substanzen.

f) Ein Patient ist eine natürliche Person, für die der Anbieter eine Gesundheitsversorgung bereitstellt.

g) Der behandelnde Arzt ist ein vom Anbieter zur Bereitstellung von Gesundheitsleistungen für den Patienten benannter Arzt. Wenn dieser behandelnde Arzt ein Arzt oder Zahnarzt ist, ist er ein behandelnder Arzt. Wenn der behandelnde Arzt eine Krankenschwester ist, ist er ein Arzt Krankenschwester.

h) Der zahnärztliche Notdienst ist die Gesundheitsversorgung, die die Verfügbarkeit der Gesundheitsversorgung im Rahmen einer spezialisierten zahnärztlichen ambulanten Versorgung sicherstellt.

i) Die Vergütung für die erbrachten Dienstleistungen (im Folgenden als „Vergütung“ bezeichnet) ist der Betrag, den der Patient dem Leistungserbringer für die ihm erbrachte Gesundheitsversorgung zu zahlen hat.

j) Das Leistungspaket besteht aus einer Reihe von Rabatten und Vorteilen, auf die der Patient nach dem Kauf und der Zahlung des vollen Betrags für das Paket an den Anbieter gesetzlich Anspruch hat. Der Patient kann X Arten von Paketen auswählen, in denen die ermäßigten medizinischen Leistungen definiert sind, auf die der Patient aufgrund des Pakets Anspruch hat. Das Servicepaket ist nicht übertragbar.

k) Ein Familienpaket von Dienstleistungen ist eine Reihe von Rabatten und Leistungen, auf die eine bestimmte Anzahl von Personen in einer familiären / anderen Beziehung Anspruch hat, sobald sie die angegebenen Bedingungen erfüllen, nachdem sie den vollen Betrag des Pakets gekauft und an den Anbieter gezahlt haben. Personen, die Anspruch auf das gekaufte Paket haben, werden am Tag des Kaufs schriftlich festgelegt. Das Familienpaket ist nicht übertragbar.

l) Der Gutschein ist eine Reihe von Rabatten und Vorteilen, auf die der Patient nach Zahlung des vollen Betrags für den Gutschein und dessen Gutschrift auf dem Konto des Anbieters Anspruch hat. Der Patient hat Anspruch auf bestimmte medizinische Leistungen, nachdem er den Coupon den Mitarbeitern des Anbieters vorgelegt hat.

m) Der Empfänger des Gutscheins ist eine Person, die berechtigt ist, im Rahmen des Gutscheins eine medizinische Versorgung zu erhalten.

n) Geld Gutschein ist ein Value Coupon und ein Gift Value Coupon, die ausschließlich dazu verwendet werden, den darauf angegebenen Betrag mit dem Betrag für vom Anbieter erbrachte Dienstleistungen zu verrechnen.

1.4 Der Anbieter bietet gegen eine finanzielle Gebühr umfassende Dienstleistungen für Patienten in den Bereichen restaurative Zahnheilkunde, Kieferorthopädie, Chirurgie, Prothetik, Implantologie, Pedostomatologie, Endodontie, Radiologie und Zahnhygiene durch auf diesem Gebiet spezialisierte medizinische Fachkräfte und zahnärztliche Notfalldienste an.

1.5 Für einige Patienten kann die AGB zusätzlich durch spezifische Bedingungen und eine Vereinbarung ergänzt werden, die von beiden Parteien unterzeichnet werden muss.

 

2. Bereitstellung von Gesundheitsleistungen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Gesundheitsleistungen

 2.1 Zur Erbringung der Gesundheitsversorgung muss der Patient die Behandlungsdauer beim Anbieter telefonisch, persönlich oder über ein elektronisches Formular auf der Website des Anbieters buchen. Die gebuchte Laufzeit ist sowohl für den Anbieter als auch für den Patienten verbindlich. Der Patient ist jederzeit berechtigt, spätestens 24 Stunden vor dem gebuchten Termin zu kündigen oder einen anderen möglichen Termin zu buchen. Im Fall von Patienten, die Wenn Extraktionen oder Implantate geplant sind, muss der Anbieter spätestens 48 Stunden vor der Buchung über die Stornierung der Laufzeit informiert werden. Der gebuchte Termin kann nur einmal umgebucht werden. Der Anbieter behält sich das Recht vor, dem Patienten erst nach Bezahlung der Behandlung im Voraus per Online-Zahlung einen ander Termin zu buchen.

2.2 Wenn der Patient eine gültige und wirksame Vereinbarung mit dem Anbieter hat und dem Anbieter den entsprechenden Mitgliedsbeitrag gemäß der Vereinbarung und den AGB gezahlt hat, hat er Anspruch auf Rabatte und Vorteile, die sich aus der Vereinbarung und den AGB innerhalb des entsprechenden Servicepakets ergeben , die er frei gewählt hat.

2.3 Vor Beginn der Behandlung ist das behandelnde medizinische Fachpersonal verpflichtet, den Patienten über den Zweck, die Art, die möglichen Folgen, die Optionen für die vorgeschlagenen Verfahren sowie über das Risiko der Verweigerung der Bereitstellung der Gesundheitsversorgung gemäß Bestimmung 6 des Gesetzes zu informieren Gesundheitsgesetz. Das medizinische Fachpersonal ist verpflichtet, diskret, klar, verständlich und ohne Zwang Anweisungen zu erteilen, damit der Patient genügend Zeit hat, um frei über die Einwilligung nach Aufklärung zu entscheiden.

2.4 Der Patient hat das Recht, die vorgeschlagene Behandlung abzulehnen. In diesem Fall wird eine schriftliche Aufzeichnung in den Krankenakten des Patienten erstellt. Dieses Verweigerungsrecht gilt nicht für Fälle, in denen das Gesundheitswesen gemäß einer allgemein verbindlichen gesetzlichen Regelung ohne Einverständniserklärung erbracht werden kann.

2.5 Der Patient hat das Recht auf einen humanen und würdigen Umgang von Angehörigen der Gesundheitsberufe, den Schutz der Würde sowie der körperlichen und geistigen Unversehrtheit.

2.6 Der Patient hat auch das Recht, die Vertraulichkeit der Angehörigen der Gesundheitsberufe in Bezug auf alle Daten zu seinem Gesundheitszustand zu wahren.

2.7 Der Anbieter hat das Recht, die Behandlung des Patienten im Falle einer festgestellten medizinischen Kontraindikation aufgrund der Art der erbrachten Gesundheitsversorgung und des Gesundheitszustands des Patienten an jedem Tag sowie an dem Tag, an dem er zur Behandlung ankam, zu verweigern.

2.8 Der Anbieter erbringt die Gesundheitsversorgung ausschließlich zu den vom Anbieter festgelegten Zeiten.

2.9 Der Patient erkennt an und stimmt zu, dass er auf der Grundlage der Vereinbarung oder des Servicepakets in der City Dental Clinic nur ein Recht auf die Services hat, die in der Vereinbarung, im Servicepaket und in den AGB ausdrücklich definiert sind.

2.10 Wenn der Patient der Ansicht ist, dass ihm die Gesundheitsversorgung unprofessionell und unkorrekt zur Verfügung gestellt wurde oder von einem der behandelnden Angehörigen der Gesundheitsberufe geschädigt wurde, hat er das Recht, den Leistungserbringer um Entschädigung zu bitten. Diese Anfrage wird schriftlich per Post an die Adresse des Anbieters, City Dental Clinic, Prievozská 14, 821 09 Bratislava, oder an die auf der Website veröffentlichte E-Mail-Adresse des Anbieters gesendet.

2.11 Während jeder Behandlung ist die Patientin verpflichtet, den behandelnden Arzt über alle Tatsachen zu informieren, die die Gesundheit / Anamnese der Patientin, Infektionskrankheiten, Schwangerschaft, akute Übelkeit bzw. andere Änderungen des Gesundheitszustands. Der Anbieter und der behandelnde Arzt sind nicht verantwortlich für Schäden oder Verschlechterungen des Gesundheitszustands des Patienten, der gegen diese Verpflichtung verstoßen hat.

2.12 Der Anbieter versorgt den Patienten durch den vom Anbieter individuell benannten behandelnden Arzt auf der Grundlage der Art der Diagnose des Patienten und der Notwendigkeit, spezielle medizinische Verfahren für den Patienten durchzuführen.

 

3. Bereitstellung und Bereitstellung von Daten aus medizinischen Unterlagen

 3.1 Nach § 19 Abs. 2 des Gesundheitsgesetzes enthält die medizinische Dokumentation insbesondere:

  • personenbezogene Daten des Patienten, soweit dies für seine Identifizierung und Krankengeschichte erforderlich ist,
  • Daten zu Diagnosen, Verlauf und Ergebnissen von Untersuchungen im Zusammenhang mit dem Gesundheitszustand des Patienten
  • Angaben zur Anweisung und Einverständniserklärung für jede Behandlung gemäß § 6 Gesetz. Nein. 576/2004 Slg
  • Informationen zum Umfang der Gesundheitsversorgung
  • epidemiologisch wichtige Fakten
  • Informationen und Zustimmung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Patienten

 3.2 Daten aus der medizinischen Dokumentation werden in Form eines Auszugs aus der medizinischen Dokumentation und in Form einer Inspektion der medizinischen Dokumentation bereitgestellt.

3.3 Der Patient und andere befugte Personen haben das Recht, die medizinische Dokumentation auf schriftliche Anfrage des Anbieters einzusehen.

3.4 Der Anbieter ist verpflichtet, einem anderen Anbieter oder einer anderen Person gemäß dem Gesundheitsgesetz auf der Grundlage eines schriftlichen Antrags einen Auszug aus der medizinischen Dokumentation in dem Umfang zur Verfügung zu stellen, der in direktem Zusammenhang mit dem Zweck des Antrags steht.

 

4. Vergütung für erbrachte Dienstleistungen, Zahlungsweise und Fälligkeit

 4.1. Der Patient ist verpflichtet, dem Leistungserbringer die Vergütung für die erbrachte Gesundheitsversorgung zu zahlen. Er / sie zahlt den vollen Betrag gemäß der gültigen Preisliste, die die Bestimmungen der Punkte 4.2 bis 4.4 der AGB nicht berührt. Die Preisliste kann an der Rezeption der City Dental Clinic eingesehen werden.

4.2 Gesundheitsdienstleistungen, die zusätzlich zu den im Vertrag definierten oder auf dem gekauften Coupon oder im gekauften Servicepaket als bezahlt oder teilweise bezahlt angegebenen Leistungen erbracht werden (dh es wird ein prozentualer Rabatt gewährt), werden vom Patienten vollständig gemäß der Aktuelle Preisliste des Anbieters. Die Preisliste kann an der Rezeption der City Dental Clinic eingesehen werden. Der behandelnde Arzt ist verpflichtet, den Patienten über die Zahlungspflicht für die Leistungen zu informieren.

4.3 Der Patient zahlt nicht nur für die Leistungen, auf die er aufgrund gekaufter Leistungspakete, Gutscheine oder aufgrund der Vereinbarung mit dem Anbieter Anspruch hat.

4.4 Die Fälligkeit der Zahlung für die erbrachte Dienstleistung erfolgt immer sofort in den Räumlichkeiten des Anbieters, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren. Der Patient ist verpflichtet, den Betrag für die erbrachte Leistung vollständig in bar oder per Zahlungskarte an der Rezeption von City Clinic s.r.o. zu bezahlen, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren oder der Anbieter die akzeptierte Zahlungsmethode festlegt.

4.5 Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Preise der erbrachten Leistungen jederzeit zu ändern. Die Preise müssen immer in der Preisliste veröffentlicht werden, die auf der Website des Anbieters verfügbar ist, und in gedruckter Form an der Rezeption der City Dental Clinic

 

5. Garantie

 5.1 Die Garantie für Kronen und Zahnbrücken beträgt 2 Jahre. Die Garantie für Zahnimplantate und Implantataufbauten beträgt 5 Jahre. Die Garantie für die Arbeiten beträgt 3 Monate.

5.2 Bedingungen der gewährten Garantie:

  • Der Patient muss sich alle 12 Monate einer regelmäßigen Vorsorgeuntersuchung in der City Dental Clinic unterziehen.
  • Der Patient muss sich alle 6 Monate einer professionellen Reinigung durch einen Zahnarzt in der City Dental Clinic unterziehen.
  • Der Patient ist zur täglichen Mundhygiene verpflichtet: Es ist wichtig, auch nach dem Einsetzen der Zahnkronen oder nach dem Einsetzen von Zahnimplantaten mit Zahnbürste, Interdentalbürsten und Zahn täglich auf die Pflege der Mundhöhle zu achten Zahnseide.

5.3. Die in Ziffer 5.1 genannte Garantie deckt keinen Mangel ab, wenn

  • Der Patient wird nicht regelmäßig alle 12 Monate in der vorgeschriebenen Häufigkeit oder in einer anderen vom behandelnden Arzt festgelegten Häufigkeit vorbeugenden Untersuchungen in der City Dental Clinic unterzogen
  • Der Patient leidet an Zahnfleischerkrankungen, Parodontitis
  • Der Patient benötigt eine endodontische Behandlung
  • Der Patient hat nicht den vollen Betrag der Vergütung bezahlt
  • Krone, Brücke, Furnier und Implantat werden durch Verletzungen (Stürze, Schläge, Unfälle) beschädigt.
  • Der Patient leidet an einer Krankheit, die sich negativ auf den Zustand der Zähne auswirken würde (Diabetes, Autoimmunerkrankungen, Epilepsie, Krebs usw.).
  • Der Patient hat Reparaturen oder Eingriffe in die durchgeführten Arbeiten ohne Wissen der City Dental Clinic durchgeführt
  • Die Arbeit wurde von einem Fremdkörper ausgeführt [z. Sägen, Ausgleichseinstellung]
  • wurde durch einen Biss in einem Fremdkörper (z. B. Metall) verursacht
  • Der Patient hat die anamnestischen Daten verschwiegen
  • wurde durch unsachgemäße Handhabung des Ersatzes verursacht
  • wurde durch unsachgemäße Handhabung der Prothese außerhalb der Mundhöhle verursacht
  • wurde durch das Entfernen temporärer Restaurationen ohne Wissen des Arztes verursacht (dies kann die Zähne beschädigen, die die Säulen für die prothetische Arbeit sind).

Die Garantie gilt auch nicht für das Wiederauftreten von Zahnkaries, das durch ordnungsgemäße Pflege, regelmäßige Zahnreinigung, Verwendung von Arzneimitteln, sofern vorgeschrieben, und Einhaltung regelmäßiger Vorsorgeuntersuchungen verhindert werden kann.

5.4 Der Patient kann jederzeit vor Ablauf der Garantiezeit für ein bestimmtes Verfahren / Produkt einen Anspruch aus dieser Garantie geltend machen. Der Patient muss den Anbieter per Telefon oder E-Mail an die auf der Website angegebene Adresse kontaktieren, indem er das Formular auf der Website ausfüllt oder schriftlich über die Meldung der Beschwerde informiert. Der Anbieter wird dem Patienten einen Behandlungstermin geben. Der behandelnde Arzt entscheidet über die Berechtigung der Garantie. Der Patient ist verpflichtet, bei der Planung eines Arzttermins die Art des Problems anzugeben. Wenn die Beschwerde berechtigt ist, wird die Reparatur oder der Austausch je nach Art der Beschwerde sofort durchgeführt oder für einen geeigneteren Tag und eine geeignetere Uhrzeit geplant. Wenn die Prothese ausgetauscht werden muss, muss der Patient die Zeit berücksichtigen, die für die Installation, Reparatur oder Modifikation des Prothesenteils erforderlich ist.

 

6. Privatsphäre

 6.1 Alle personenbezogenen Daten des Kunden (im Sinne dieses Artikels kann der Kunde als „betroffene Person“ bezeichnet werden) werden gemäß den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 122/2013 Slg., Die Bestimmungen des Gesetzes Nr. 576/2004 Coll und die Bestimmungen der einschlägigen Gesetzgebung.

6.2 Die betroffene Person erklärt sich hiermit damit einverstanden, dass der Betreiber seine personenbezogenen Daten in folgenden Bereichen verarbeitet: Name und Nachname, ständiger Wohnsitz, Geburtsnummer, Geburtsdatum, Telefonnummer und E-Mail-Adresse zum Zweck: Erbringung von Rettungsdiensten, Registrierung von Kalenderdaten, statistische Auswertungen.

6.3 Der Betroffene hat das Recht, seine Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Der Widerruf der Einwilligung berührt nicht die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, die sich aus der Einwilligung vor ihrem Widerruf ergibt. Die betroffene Person hat das Recht, ihre Einwilligung zu widerrufen, indem sie eine Benachrichtigung per E-Mail an die E-Mail-Adresse der City Clinic s.r.o. gdpr@cityclinic.eu oder per Post an die Adresse des eingetragenen Sitzes des Anbieters Prievozská 14, Bratislava 821 09.

6.4 Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, wie das Recht, vom für die Verarbeitung Verantwortlichen Zugang zu personenbezogenen Daten zu verlangen, das Recht zur Berichtigung personenbezogener Daten, das Recht zur Löschung personenbezogener Daten oder das Recht, die Verarbeitung personenbezogener Daten einzuschränken usw. ist auf der Website des Anbieters verfügbar.

6.5 Der Anbieter ist berechtigt, Verarbeitungsvorgänge durchzuführen, die dem Zweck der Verarbeitung entsprechen, nämlich: personenbezogene Daten zu erfassen, zu sammeln, aufzuzeichnen, zu organisieren, neu zu gruppieren, zu kombinieren, zu durchsuchen, zu übertragen, zu speichern, zu kopieren, zu scannen, verfügbar zu machen und zu entsorgen; Überprüfen Sie ferner die Richtigkeit der bereitgestellten personenbezogenen Daten, um personenbezogene Daten in den aufbewahrten Unterlagen, Aufzeichnungen und zugehörigen Aufzeichnungen während des Archivierungszeitraums zu speichern, der durch allgemein verbindliche gesetzliche Bestimmungen festgelegt ist.

6.6 Ausführlichere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie auf der Website des Anbieters: https://cityclinic.sk/podmienky-a-zaruky-poskytovania-zdravotnej-starostlivosti. Der Kunde ist verpflichtet, sich mit der angegebenen Erklärung zum Schutz personenbezogener Daten vertraut zu machen. Der Anbieter haftet nicht für die Folgen, die sich aus dem Mangel an Informationen des Kunden über die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden ergeben.

 

7. Gesundheitsversorgung für eine Person, die nicht in der Lage ist, eine Einverständniserklärung abzugeben (im Folgenden “nicht berechtigter Patient”)

 7.1 Minderjährige, Personen ohne Rechtsfähigkeit und Personen mit eingeschränkter Rechtsfähigkeit gelten als nicht in der Lage, eine Einverständniserklärung abzugeben.

7.2 Ein gesetzlicher Vertreter handelt im Namen eines nicht berechtigten Patienten.

7.3 Bei der Erbringung von Gesundheitsleistungen ist der behandelnde Angehörige der Gesundheitsberufe verpflichtet, die Meinung eines unzulässigen Patienten zu berücksichtigen, insbesondere ist er verpflichtet, die wesentlichen Tatsachen seines Gesundheitszustands in Bezug auf sein Alter und seine geistige Reife nachvollziehbar zu erläutern. Der gesetzliche Vertreter wird vom behandelnden medizinischen Fachpersonal vollständig unterrichtet.

7.4 Unvollständigkeit oder Entzug / Einschränkung der Rechtsfähigkeit des Patienten ist kein Grund für die Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte, die der Leistungserbringer und der behandelnde Arbeitnehmer im Gesundheitswesen in vollem Umfang zu respektieren haben.

7.5 Der gesetzliche Vertreter ist verpflichtet, dem Anbieter uneingeschränkt mitzuarbeiten, damit die Aktualität und Vollständigkeit der Gesundheitsversorgung, die der Gesundheitszustand des nicht berechtigten Patienten erfordert, nicht gefährdet wird.

7.6 Der gesetzliche Vertreter des Patienten muss durch Unterzeichnung einer schriftlichen Einverständniserklärung bei der Erbringung der Gesundheitsversorgung nachweisen und bestätigen, dass er der gesetzliche Vertreter des Klienten ist.

 

8. Streitbeilegung und Haftung für Schäden

8.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, etwaige Streitigkeiten oder Missverständnisse in erster Linie durch gegenseitige Kommunikation beizulegen.

8.2 Bevor eine Partei Maßnahmen ergreift / eine Beschwerde einreicht (z. B. bei der Gesundheitsaufsichtsbehörde, einer Strafverfolgungsbehörde, einem Gericht) oder das Problem in den Medien veröffentlicht (Medienberichterstattung umfasst auch soziale Netzwerke), ist sie verpflichtet die andere Partei schriftlich aufzufordern, den Streit beizulegen und ihr eine Frist von 15 Tagen ab dem Datum des Eingangs der Ladung zu geben, um eine Stellungnahme abzugeben.

8.3 In jeder Phase der Streitbeilegung verpflichten sich die Parteien, so vorzugehen, dass der gute Name und das Ansehen der anderen Partei nicht geschädigt werden.

8.4 Der Patient erkennt an, dass die Art der Gesundheitsversorgung beim Anbieter die Aufbewahrung persönlicher Gegenstände (wie Teile von Kleidung, Dokumenten usw.) erfordern kann. Zu diesem Zweck behält sich der Anbieter einen Platz zur Aufbewahrung persönlicher Gegenstände von Patienten während der Erbringung der Gesundheitsversorgung vor, so dass der Patient verpflichtet ist, seine persönlichen Gegenstände immer in dem Raum aufzubewahren, in dem er sich entsprechend der Art der erbrachten Gesundheitsversorgung aufhält . Der Patient erklärt, diese Bestimmung des Anbieters verstanden zu haben und erkennt sie an. Der Anbieter haftet nicht für Schäden an Gegenständen, die der Patient an einem anderen als dem dafür vorgesehenen Ort aufbewahrt.

 

9. Gutscheine

9.1 Der Patient hat das Recht, einen auf der Website des Anbieters angebotenen Gutschein zu erwerben.

9.2 Der Patient erwirbt das Recht, einen Gutschein zu verwenden und darin definierte Rabatte und Leistungen einmal vollständig oder nacheinander für die eingeschlossenen medizinischen Leistungen zu beziehen. Der Gutschein muss den Mitarbeitern des Anbieters vor der Erbringung medizinischer Dienstleistungen innerhalb einer im Voraus vereinbarten Frist vorgelegt werden.

9.3 Der Gutschein ist zeitlich begrenzt. Die zeitliche Gültigkeit des Gutscheins und die Zeichnungsbedingungen sind direkt auf dem Gutschein oder auf der Website des Anbieters angegeben. Wenn die zeitliche Gültigkeit des Gutscheins nicht auf dem Gutschein oder auf der Website angegeben ist, ist der Gutschein 1 Jahr ab dem Datum der Zahlung gültig. Der Patient ist verpflichtet, sich mit den Nutzungsbedingungen vertraut zu machen und diese einzuhalten.

9.4 Vor Beantragung des Gutscheins ist der Patient verpflichtet, den Anbieter telefonisch oder per E-Mail zu kontaktieren und rechtzeitig einen Termin zu vereinbaren.

9.5 Nach Ablauf des Gutscheins verliert der Patient das Recht, Rabatte und Vorteile aus dem Gutschein zu gewähren, ohne Anspruch auf Rückerstattung.

9.6 Der Patient hat das Recht, den Empfänger des Gutscheins einmal zu ändern, wenn er den Anbieter per E-Mail an die auf der Website veröffentlichte Adresse des Anbieters informiert. Informationen über den neuen Empfänger müssen ausschließlich per E-Mail bereitgestellt werden.

9.7 Wertcoupon und Geschenkwertcoupon (im Folgenden zusammenfassend als „Wertcoupon“ bezeichnet) werden ausschließlich verwendet, um den darauf angegebenen Betrag mit dem Betrag für vom Anbieter erbrachte Dienstleistungen zu verrechnen. Der Kunde ist berechtigt, den Gutschein vom Zeitpunkt des Eingangs bis zum Ende der auf der Website des Anbieters oder auf dem Gutschein selbst angegebenen Gültigkeit für den Wert zu verwenden.

 

10. Servicepakete

10.1 Der Patient hat das Recht, ein oder mehrere Pakete aus dem aktuellen Angebot des Anbieters zu erwerben. Die Anzahl der angebotenen Pakete und deren Namen werden vom Anbieter festgelegt.

10.2 Das Paket ist ab Kaufdatum zeitlich auf ein Jahr begrenzt. Mit dem Kauf des Pakets stimmt der Patient den Nutzungsbedingungen der im Paket enthaltenen Dienstleistungen zu.

10.3 Der Patient ist verpflichtet, die Grundregeln für die Bestellung und Buchung eines Termins einzuhalten, wenn er die Vorteile aus dem gekauften Paket oder mehreren Paketen in Anspruch nimmt.

10.4 Im Fall eines Familienpakets ist es keine Bedingung, dass die Personen, die davon profitieren, in einer familiären Beziehung stehen, aber es ist eine Bedingung, dass die Personen, die von diesem Paket profitieren, maximal 4 Personen sind.

10.5 Nach Ablauf der Gültigkeit eines bestimmten Pakets verliert der Patient das Recht, die daraus resultierenden Leistungen in Anspruch zu nehmen, auch wenn er diese Leistungen während der Gültigkeitsdauer nicht in Anspruch genommen hat.

10.6 Das gekaufte Paket ist nicht übertragbar. Nach dem Kauf des Pakets ist es nicht möglich, den Empfänger der daraus resultierenden Vorteile zu ändern. Für den Fall, dass der Patient die Dienste und Leistungen aus unvorhergesehenen, unvorhersehbaren Gründen und aus Gründen, die der Patient nicht selbst verursacht hat, nicht nutzen kann, wird nach Vereinbarung mit dem Anbieter ein anteiliger Betrag zurückerstattet.

10.7 Im Falle des Ablaufs der Gültigkeit des Pakets oder der Erschöpfung aller daraus resultierenden Vorteile hat der Patient die Möglichkeit, es erneut zu kaufen.

 

11. Gemeinsame und endgültige Bestimmungen

 11.1 Die Änderung der AGB wird durch einen Hinweis auf der Website cityclinic.sk des Anbieters oder in Form einer E-Mail an die private E-Mail-Adresse des Patienten angekündigt, die in seiner medizinischen Dokumentation angegeben ist.

11.2 Die im Vertrag festgelegten Rechtsbeziehungen, die darin nicht ausdrücklich geregelt sind, unterliegen dem Recht der Slowakischen Republik.

11.3 Wenn einige Bestimmungen der AGB ganz oder teilweise nicht gültig oder wirksam sind oder später ihre Gültigkeit oder Wirksamkeit verlieren, hat dies keinen Einfluss auf die Gültigkeit oder Wirksamkeit anderer Bestimmungen der AGB. Anstelle ungültiger und / oder unwirksamer Bestimmungen sind Rechtsvorschriften anzuwenden, die der Bedeutung und dem Zweck der Bestimmung, die von Ungültigkeit oder Unwirksamkeit betroffen sind, so nahe wie möglich kommen.

11.4 Um Unstimmigkeiten und Zweifel zu vermeiden, gilt jede Sendung, die von einer der im Vertrag genannten Vertragsparteien per Post versandt wird, nach 5 Arbeitstagen ab Versanddatum an den Adressaten geliefert, es sei denn, die Lieferung wurde nachgewiesen ein früheres Datum.

11.5 Für den Fall, dass gemäß dem Vertrag oder den AGB eine Benachrichtigung des Patienten durch einen Hinweis auf der Website des Anbieters angenommen wird, gelten diese Benachrichtigungen als am Tag ihrer Veröffentlichung auf der Website angekündigt.

11.6 In Fällen, in denen eine Benachrichtigung des Patienten per E-Mail erwartet wird, gilt diese Benachrichtigung zum Zeitpunkt des Versands als benachrichtigt. Wenn die E-Mail-Nachricht außerhalb der Arbeitstage (d. H. Samstag, Sonntag, arbeitsfreie Tage und Feiertage) gesendet wurde, gilt der Tag der Zustellung als 09:00 Uhr am nächsten folgenden Arbeitstag.

11.7 Jede Änderung oder Ergänzung des Vertrags oder der AGB bedarf einer schriftlichen Form.

11.8 Mit der Unterzeichnung verpflichtet sich der Patient, die in den AGB vereinbarten Bedingungen einzuhalten. Gleichzeitig bestätigt der Patient mit seiner Unterschrift, dass er die AGB ausführlich gelesen hat und dass ihm vom Anbieter etwaige Unklarheiten erklärt wurden.

11.9 Bei Unstimmigkeiten zwischen der slowakischen und der englischen Version der AGB hat die slowakische Version Vorrang.

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